Um eine Einstufung in einen Pflegegrad zu bekommen, stellt der Versicherte bzw. dessen gesetzliche Vertreter einen Antrag bei der Pflegekasse !
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kommt dann zum Antragsteller nach Hause, um dessen individuellen Hilfebedarf zu ermitteln und, sofern erforderlich, eine Eingruppierung in einen Pflegegrad vorzunehmen.
Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Antragsteller schriftlich von der Pflegekasse mitgeteilt.
Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich die nötigen Schritte für eine Eingruppierung.
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